Sachkundeprüfung (Hundeführerschein)
Behördlich anerkannte Prüfung für Hundehalter, nach §3 NHundG
Ab dem 1. Juli 2013 müssen alle Hundehalter in Niedersachsen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, den Nachweis der Sachkunde erbringen. Dies betrifft allerdings ausschließlich Hundehalter, die laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten und muss nur einmalig erfolgreich abgelegt werden. Unter anderem gilt als sachkundig, wer vor dem 1.7.11 innerhalb von 10 Jahren 2 Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat, also zwischen 2001 und 2011.
Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.hundehalter-nds.de/faq/
Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Das Ablegen beider Prüfungen ist direkt durch Stephanie Boemers, behördlich anerkannte Prüferin, möglich. Ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch, biete ich Ihnen aber an.
€65,00 | Theoretische (schriftliche) Prüfung (Termine nur nach Vereinbarung) |
€65,00 | Praktische Prüfung: (Termine nur nach Vereinbarung) > zum Anmelde-Formular < |
Praktische Prüfungsvorbereitung:
Termine nach Vereinbarung, Preise auf Anfrage
Vorsicht, zurzeit gelten als gesetzliche Sachkundeprüfung nur die vom niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft herausgegebene theoretische und praktische Sachkundeprüfung, der D.O.Q.-Test 2.0 der tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) und der BHV-Hundeführerschein.
Es gelten nicht: VDH-Hundeführerschein und Andere, wenn sie nach dem 01.07.2013 abgelegt wurden.
(Stand 02.06.14 diese Imformation ist ohne Gewähr)
Wenn Sie die Prüfung ablegen möchten oder müssen, können Sie sich über das Kontaktformular an mich wenden.
Sollten Sie keine Antwort erhalten, schauen Sie doch bitte in Ihrem SPAM-Ordner nach, oder melden sich noch mal telefonisch.
Zentralregister:
Zusätzlich zur Sachkundeprüfung, müssen alle HundehalterInnen, laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ihren Hund in einem zentralen Register anmelden:
https://www.hunderegister-nds.de/login
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten nur für die Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Die gesamte Datenschutzerklärung finden Sie unter: http://www.hunde-sozialkunde.de/disclaimer.html